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Honorar

Meine Kanzlei bietet erheblich mehr an Leistung, als Ihnen Kosten entstehen. Machen Sie einen Versuch und nehmen Sie mein Beratungsangebot in Anspruch. Sie werden sehen, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.

Als Steuerberatungsbüro unterliegen wir mit unseren Dienstleistungen den Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

In Ausnahmefällen können wir mit Ihnen jedoch nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung ein Zeithonorar vereinbaren.

Hiernach ist es auch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dieses wird nur im Falle von evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung nicht erlaubt sind.


 

   
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